Das Bundeskabinett hat die neue
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) beschlossen. Die Verordnung trat
am 1.Oktober 2007 in Kraft. Damit wird die Ausstellung von
Energieausweisen
für Bestandsgebäude ab dem 01. Juli 2008 schrittweise zur
Pflicht.
Grundsätzlich wird zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis unterschieden. Hier eine einfache
Gegenüberstellung:
Verbrauchsausweis
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Bedarfsausweis
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Ziel der Richtlinie ist auf lange Sicht die Energieeinsparung, denn heute werden rund 40 Prozent der EU-weit verbrauchten Energie für die Heizung von Gebäuden benötigt.
Doch damit genug geredet: Wir beginnen jetzt den CO2 -Ausstoß zu senken!
Das ist unser Beitrag zum Klimaschutz.
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Jetzt noch einfacher: Verbrauchsausweise online
Für Wohngebäude mit einem Energieverbrauch von mehr als 250 KWh pro m²und Jahr ergeben sich je nach Verbrauch Rabatte für die Erstellung eines Bedarfsausweises mit Verbesserungs- vorschlägen. Die Rabatte gelten auch für das Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung.
* Bei Datenerfassung durch den jeweiligen Auftraggeber.